Vom Konsulat habe ich die folgenden Informationen erhalten. Danach scheint eine Passaenderung recht einfach zu sein, es wird allerdings aufwendig und kompliziert, wenn man auch seine Geburtsurkunde/Stammbuch aendern will.
Wenn ich durchlese, wie kompliziert das ist, wundere ich mich ob ich das machen will? Welchen Vorteil haette es? Alle meine anderen Dokument von Schule oder Studium sind ja noch immer auf meinen alten Namen ausgestellt, es waere ja ein ungeheurer Aufwand, das Alles aendern zu lassen, ohne einen fuer mich ersichtlichen Vorteil.
Hoer mal die Antwort vom Konsulat:
.MIAM RK-10 Lotz, Christian <rk-10@miam.auswaertiges-amt.de>
Apr 23, 2019, 1:19 PM (3 days ago)
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Sehr geehrte Frau Schlei,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wie Ihnen Frau Consten bereits mit E-Mail vom 17.12.2018 mitteilte, müssten Sie zunächst dem Generalkonsulat den entsprechenden Gerichtsbeschluss vorlegen. Dieser kann ggfs. inzident anerkannt werden. Anderenfalls müsste in Deutschland das Verfahren nach dem Transsexuellengesetz durchgeführt werden.
Die Vorlage des Gerichtsbeschlusses kann zunächst per E-Mail als Scan erfolgen. Fügen Sie bitte auch einen Scan Ihrer Geburtsurkunde und ggf. weiterer Personenstandsurkunden (z. B. Heiratsurkunde) bei.
Da Sie aber auch die Änderung Ihrer Geburtsurkunde wünschen, würde es sich anbieten, direkt Kontakt mit dem Standesamt an Ihrem letzten inländischen Wohnsitz aufzunehmen. Dieses wäre ohnehin für die (erneute) Beurkundung der Geburtsurkunde zuständig, die dann als Grundlage für Ihren Reisepassantrag dienen würde.
Am Generalkonsulat können wir erforderliche Erklärungen nach dem Personenstandsgesetz, die öffentlich beglaubigt werden müssen, entgegennehmen. Dies setzt voraus, dass das Standesamt an Ihrem letzten inländischen Wohnsitz Ihnen das entsprechende Formular zur Verfügung stellt und ggf. mitteilt, welche Unterlagen mit dem Antrag übersandt werden sollen.
Für diesen Fall buchen Sie bitte ggf. einen Termin für ,,konsularische Dienstleistungen" auf unserer Website unter
https://www.germany.info/us-de/service/terminvereinbarung/1216150 Mit freundlichen Grüßen
Christian Lotz
Stellv. Leiter der Rechts- und Konsularabteilung
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Miami
100 North Biscayne Blvd, Suite 2200
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